
AI-Regeln 2025: Update und wie wir weiter verfahren
Nach dem umfangreichen Feedback bzgl. unserer veränderten Regeln zu Generativer AI haben wir uns erneut mit diesen befasst, diskutiert und zeigen euch nun, was das Ergebnis aussieht.
Dabei haben wir im KrähenFee-Team die Rückmeldungen, insbesondere auf Instagram, betrachtet, sowie das Feedback über private Kanäle. Viele Artists haben sich entschieden gegen AI ausgesprochen, gerade auch aus moralischen Gründen („Generative AI ist Diebstahl“), und vertreten mitunter die Ansicht, Generative AI sei . Die Nutzer:innen sehen dies natürlich anders und vertreten die Ansicht, diese sei durchaus kommerziell nutzbar. Auch diverse Juristen vertreten diese Auffassung.
Wir haben auch mit einigen anderen Veranstaltungen kommuniziert. Abseits einzelner Events im Schwerpunktbereich Anime / Manga / Comic war die Meinung ziemlich deutlich: Man möchte den Einsatz Generativer AI lieber nicht selbst reglementieren und dies dem Gesetzgeber überlassen.
Genau dies wollen wir aber nicht, auch wenn es vermutlich ein wesentlich einfacherer Weg gewesen wäre. Wir wollen den kommerziellen Einsatz Generativer AI zumindest in Teilen einschränken, und in jenen Fällen, die wir erlauben, eine sichtbare Kennzeichnung einfordern.
Dies war und ist vielen nicht ausreichend – de facto ist es aber dennoch eine im Vergleich sehr starke AI-Policy. Und so, wie einige uns nicht mehr besuchen wollen, weil wir den KI-Einsatz in Teilen erlauben, haben sich andere geäußert, wir seien zu kritisch und besonders die Kennzeichnungspflicht würde eine Art Pranger darstellen, weswegen man nicht bei uns ausstellen wollen würde.
Separat von uns hat unser diesjähriger Mitveranstalter, das Phantastik Autoren Netzwerk e.V., die Regeln ebenso diskutiert und zudem eine kurze Mitgliederbefragung durchgeführt. Trotz der grundsätzlich kritischen Haltung des Vereins gegenüber Generativer AI gab es in dieser Umfrage keine Mehrheit für ein weitgehendes Verbot.
In der Folge haben wir gestern in einer Sondersitzung unsere Erkenntnisse, Meinungen und das erhaltene Feedback zusammengetragen und gemeinsam diskutiert. Insbesondere möchten wir uns dafür entschuldigen, dass wir durch unsere Wortwahl des „Beiwerks“ die Arbeit der Artists unbeabsichtigt abgewertet haben. Die nun neu formulierten Regeln zu Generativer AI (siehe unten) unterscheiden sich letztlich nur geringfügig von der vorherigen Version, stellen aber die erlaubten KI-Anteile an Gesamtwerken als Ausnahme vom Verbot dar.
Zudem möchten wir betonen, dass wir mehrheitlich Generative AI ablehnen bzw. kritisch sehen – auch wenn wir diese eingeschränkt erlauben, denn für ein umfassenderes Verbot wie im vergangenen Jahr scheint es keine Mehrheit zu geben: weder in unserem Team noch innerhalb der Convention-Szene, und auch nicht unter den Mitgliedern unseres Mitveranstalters. Wir nehmen aber wahr, dass wir durch die Struktur unseres Beitrags suggeriert haben, dass wir Generative AI erlauben – was andere Veranstaltungen so nicht formuliert haben. Dabei sollte es eigentlich heißen: Wir sehen Generative AI kritischer und wollen diese bewusst begrenzen, auch wenn wir damit alleine stehen.
Um die Diskussion rund um das Thema zu fördern, wollen wir weitere Maßnahmen treffen. Hierzu gehören etwa Interviews auf unserer Webseite, eine Diskussionsrunde auf der KrähenFee und eine Umfrage mittels Stimmkarten unter allen Ausstellenden und zahlenden Besuchenden auf unserer Veranstaltung. Denn auch das fehlt bislang weitgehend: konkrete, belastbare Zahlen, wie die Meinung hierzu ist. Denn tatsächlich hören wir je nach Sichtweise sowohl die Aussage, dass eine Mehrheit Generative AI ablehnt, als auch, dass es die meisten nicht stören würde.
Das so erhaltene Feedback und Stimmungsbild kann uns helfen, die Regeln für das nächste Jahr ggf. erneut anzupassen – aber auch, um anderen Veranstaltungen, Autor:innen und allen Interessierten diese Zahlen zu vermitteln und so zur Debatte beizutragen.
Regeln zu AI-generierten Texten, Bildern und Kunsthandwerk („AI-Art“) für 2025
Der Verkauf von Waren, deren Hauptzwecke durch Generative AI erschaffen wurden, ist untersagt. Dies betrifft insbesondere mittels generativer AI erzeugte Bilder („AI-Art“) und AI-generierte Texte. Beispiele: Durch AI initial geschriebene Romane, durch AI erschaffene Einzelbilder oder Artbooks, die AI-Werke beinhalten.
Waren, die Elemente einer Generativen AI als unterstützende Leistung zum Gesamtwerk beinhalten, müssen gut sichtbar gekennzeichnet sein, damit ersichtlich ist, dass Generative AI eingesetzt wurde. Hiermit wollen wir auch dafür Sorge tragen, dass jene, die Generative AI ablehnen, sich nicht getäuscht fühlen und die Besuchenden entsprechend ihrer Präferenzen selbst entscheiden können, ob sie Produkte mit Generativer AI erwerben.
Als unterstützende Leistung zum Gesamtwerk gilt Generative AI dann, wenn sie nicht das Hauptmerkmal, der vordergründige Aspekt bzw. Hauptbestandteil des Produkts ist. Beispiele: kleine Textabschnitte, einzelne Illustrationen in einem Rollenspielbuch, dessen Hauptbestandteil der Text selbst ist oder kleine Bearbeitungen von Grafiken mittels AI. Die Verwendung nicht-generativer AI wie z. B. Rechtschreibkorrekturen, Bildersuchen etc. bleibt wie auch zuvor generell erlaubt, ebenso die Verwendung von Generative AI abseits des Verkaufs, bspw. in Rollenspielrunden.
Bei Unsicherheiten, ob wir bei euren Waren „AI-Art“ als erlaubt oder kennzeichnungspflichtig sehen oder nicht, schreibt uns gerne über unser Kontaktformular oder per Mail an info [at] kraehenfee.de.
Weitere Konditionen & Anmeldungsstart
Voraussichtlich am Montag (07.04.2025) werden die vollständigen Konditionen veröffentlicht; auch die Bewerbungsphase für Ausstellende startet dann mit der Freischaltung des entsprechenden Formulars.