AI-Art: Wir ändern unsere Regeln!

Unsere im letzten Jahr aufgestellten Regeln zu Generativer AI („AI-Art“) haben einiges an Zuspruch als auch an Kritik erhalten. Für 2025 ändern wir nun unsere Regeln.

Die hier vorgestellten Regeln bzgl. Generativer AI gelten bis auf weiteres nicht.
Wir möchten die Regeln für 2025, auch aufgrund des Feedbacks, intern noch einmal diskutieren und ggf. neu bewerten. Dies wird bis zur Öffnung der Bewerbungsphase für Stände geschehen, spätestens dann werden wir diese neu veröffentlichen.
Wir bleiben dabei, dass wir den Einsatz Generativer AI an den Ständen auf der Convention mindestens zu Teilen begrenzen und in allen etwaigen nicht untersagten Formen sichtbar kenntlich machen wollen.

Selbstredend verwenden wir selbst auf unserem Merch keine AI-Art.

Das Ziel der KrähenFee ist es, die kreative und kulturelle Vielfalt zu schützen und zu fördern. Uns ist es wichtig, ein lebendiges, kreatives und vielfältiges Umfeld zu schaffen, das die Fantasie und die Talente der Teilnehmenden fördert. Bei uns steht nicht der Verkauf im Vordergrund, sondern das Zusammentreffen und die Community. Daher hatten wir uns 2024 für ein grundsätzliches Verbot des Verkaufs von „AI-Art“ entschieden.

Anders als z.B. bei Manga- oder Comic-Conventions gibt es in der umfassenderen Phantastik-Szene, vor allem im Bereich der Rollenspiele, viele Mischprojekte, in die Aufwand und Engagement gesteckt wird. Oft haben Autor:innen jahrelang ohne Gewinnerzielungsabsicht und viel Herzblut an einem Regelwerk gearbeitet und nun mittels AI Illustrationen – bspw. Charakterbilder – dazu generiert.

Um auch die kreative Leistung dieser Autor:innen und anderer Künstler:innen zu würdigen, deren Hauptwerk von AI-generierten Werken ergänzt wird, haben wir uns entschlossen, solche Werke, in denen die AI-Anteile Beiwerk sind, grundsätzlich zu erlauben, sofern diese deutlich gekennzeichnet sind.

Die Kennzeichnung ist uns wichtig, da viele unserer Besuchenden AI-Werke ablehnen, wir selbst aber auch Transparenz haben wollen. Dabei gilt weiterhin: Unsere Convention bleibt ein Ort, an  dem menschliches Schaffen und Miteinander im Vordergrund steht. AI-Werke sind, wenn überhaupt, nur Beiwerk. Als Konsequenz der bisherigen Diskussion ändern wir unsere Regeln wie folgt:

Regeln zu AI-generierten Texten, Bildern und Kunsthandwerk („AI-Art“) für 2025

Der Verkauf von Waren, die Werke einer Generativen AI (auch bekannt als „AI-Art“, einschließlich AI-generierter Texte) als Beiwerk beinhalten, ist künftig erlaubt. An der Ware bzw. am Stand muss aber gut sichtbar gekennzeichnet sein, dass Generative AI eingesetzt wurde. Hiermit wollen wir auch dafür Sorge tragen, dass jene, die Generative AI ablehnen, sich nicht „getäuscht“ fühlen und die Besuchenden entsprechend ihrer Präferenzen selbst entscheiden können, ob sie Produkte mit Generativer AI erwerben.

Als Beiwerk gilt Generative AI dann, wenn sie nicht das Hauptmerkmal, der vordergründige Aspekt bzw. Hauptbestandteil des Produkts ist. Beispiele: Illustrationen in einem Rollenspielbuch, dessen Hauptbestandteil der Text selbst ist, Cover von Romanen, kleine Bearbeitungen von Grafiken mittels AI. Die Verwendung nicht-generativer AI wie z. B. Rechtschreibkorrekturen, Bildersuchen etc. bleibt wie auch zuvor generell erlaubt, ebenso die Verwendung von Generative AI abseits des Verkaufs, bspw. in Rollenspielrunden.

Waren, die hauptsächlich aufgrund der durch eine Generative AI erzeugten Inhalte gekauft werden, bleiben untersagt. Beispiele: Durch AI initial geschriebene Romane, durch AI erschaffene Einzelbilder oder Artbooks, die AI-Werke beinhalten.

Bei Unsicherheiten, ob wir bei euren Waren AI-Art als Beiwerk sehen oder nicht, schreibt uns gerne über unser Kontaktformular oder per Mail an info [at] kraehenfee.de.

 

Beitragsbild: Foxygrafie, 2024